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Reitanlage Fuchsstädter Mühle
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Liebe Kursteilnehmer,

der Verein "Pferdefreunde Fuchsstädter Mühle" ist ein junger, ambitionierter Verein der vor allem den Freizeitreitern ein abwechslungsreiches Programm bieten möchte. Dem Verein wird die wunderschöne Reitanlage der Fuchsstädter Mühle durch Familie Stingl zur Verfügung gestellt.

So stehen unseren Mitgliedern und Kursteilnehmern eine Reithalle und ein Reitplatz (beides 20x40m) zur Verfügung. Zudem gibt es Autoparkplätze und Hängerstellplätze, für Besucher gibt es eine kleine Zuschauertribüne. Das Nutzungentgelt für die Reitanlage ist für die Kursteilnehmer beireits in der Kursgebühr enthalten.

Wir sind sehr froh, auf dieser schönen Reitanlage unsere Kurse abhalten zu dürfen. Wir möchten Sie deshalb höflichst bitten sich die Nutzungsbedingungen der Reitanlage FM durchzulesen und zu beachten. Der Betriebsinhaber und alle weiteren Teilnehmer werden es Ihnen sicherlich danken.

Die Nutzungsbestimmungen stehen Ihnen ebenso auf der Seite "Anmeldung" der Pferdefreunde zur Verfügung. Bitte reichen Sie diese mit der Anmeldung zusammen ein.

Vielen Dank.

Marleen Stingl
1. Vorstand

Download Reitanlagennutzungsbestimmungen

Reitanlage Fuchsstädter Mühle

Nutzungsbedingungen für Kursteilnehmer

zwischen         Marleen Stingl, Fuchsstädter Mühle 1, 97488 Stadtlauringen

-       Betriebsinhaber -

und                  ………………………………………………………………………

-       Kursteilnehmer -

mit                   ………………………………………………………………………

(Name des/der Pferde/s)

Die Gebühr für Reithallen- und Reitplatznutzung ist in der Kursgebühr enthalten und wird nicht gesondert berechnet.

Der Vertrag gilt nur für die Teilnehmer eines Kurses der Pferdefreunde Fuchsstädter Mühle.

Nutzungsbestimmungen

  1. Zu den Anlagen gehören: Stallungen und alle weiteren Räume, die Reithalle und der Außenreitplatz, der Hindernispark, sowie alle Nebenflächen einschließlich der PKW-Abstellplätze.
  2. Kursteilnehmern der Pferdefreunde FM ist das Betreten
    • Der Ställe,
    • Der Sattel- und Futterkammer,
    • Der Futterböden, aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
  1. Eltern haften für ihre Kinder.
  2. Helmpflicht und festes Schuhwerk mit Absatz sind für jeden Reiter selbstverständlich.
  3. Der Teilnehmer bestätigt, dass sein teilnehmendes Pferd frei von ansteckenden Krankheiten (wie z. B. Husten, Nasenausfluss, Hautinfektionen, etc.) ist. Bei nicht ansteckendem Husten, z. B. chronische Allergie ist unbedingt ein tierärztliches Attest einzureichen. Der Betriebsinhaber und der Kursleiter sind berechtigt, nicht gesund erscheinende Pferde schon auf Verdacht hin zur Sicherheit der anderen Pferde zu verweisen. Auf Rücksicht der Kursteilnehmer wurde hier auf halbjährliche Pflichtimpfung „Influenza“ verzichtet. Wir bitten deshalb höflichst, um Berücksichtigung oben aufgeführter Vorlagen.
  4. Anträge, Anfragen und Beschwerden sind an die Betriebsinhaber zu richten.
  5. Hunde sind in der Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in die Reitbahn und auf die Reitplätze ist untersagt.
  6. Stall- und Betriebsruhe ist:
    • Während der Winterzeit um 21 Uhr,
    • Während der Sommerzeit um 22 Uhr.
  1. Der Benutzer hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen der Anlage und den Reitbahnen durch ihn bzw. sein Pferd oder einem mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten verursacht werden. Eine entsprechende Pferdehaftpflichtversicherung ist vor Kursbeginn in Kopie nachzuweisen.
  2. Das Rauchen auf der ganzen Anlage ist verboten.
  3. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden.
  4. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.

Den mir ausgehändigte Reitanlagennutzungsvertrag habe ich gelesen und erkenne ihn an.

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(Ort, Datum)                                                                (Unterschrift für den Nutzer)

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Bei Minderjährigen bitte Unterschrift des Erziehungsberechtigten